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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der hier genannten Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zusage.
2. Lieferung und Leistungen
2.1 Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.
2.2 Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
2.3 Abweichend von der Bestellung des Kunden behalten wir uns vor, technisch und gestalterisch geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, sofern dadurch nicht deren
Funktionstauglichkeit beeinträchtigt wird.
2.4 Das Recht zur Teillieferung und deren Fakturierung bleibt uns vorbehalten.
2.5 Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob
diese bei uns oder dem Lieferanten eintreten, wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen oder unverschuldete verspätete Lieferungen der Lieferanten. Derartige Ereignisse verspäten den
Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sich die Leistung bereits im Verzug befindet.
2.6 Sollte sich eine Lieferung um mehr als 14 Tage verzögern, so ist der Kunde berechtigt, unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist und unter Ausschluß von weiteren
Ansprüchen, vom Vertrage zurück zu treten.
2.7 Sollte sich eine Lieferung um mehr als vier Wochen verzögern, so sind auch wir berechtigt, ohne Ansprüche des Kunden ganz oder teilweise vom Vertag zurück zu treten.
2.8 Solange nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden aller Art zu versichern.
3. Stornierung, Verschiebung von Lieferterminen
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder eine Verschiebung des Liefertermins mit uns vereinbart, die er zu vertreten hat, behalten wir uns vor, ohne
gesonderten Nachweis Schadensersatzforderungen in Höhe des Listenpreises der Bestellung zu erheben.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Annahmeverzug des Kunden hat er das Recht, wahlweise vom Vertrag zurück zu treten oder einen
neuen Liefertermin zu benennen. Entstehende Kosten werden dem Kunden gesondert berechnet.
3.3 Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Widerruf
4.1 Verbraucher können schriftlich oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Kaufvertrag widerrufen. Bei einem Bestellwert von mehr als
40,00€ tragen wir die Kosten der Rücksendung. Wir haben das Recht eine Wertminderung durch Ingebrauchnahme einzubehalten.
4.2 Die Rücksendung der Waren hat immer in versicherter Form auf dem günstigten Wege zu erfolgen. Bei einem Warenwert von mehr als 1000€ hat der Kunde seinen Widerruf schriftlich zu
erklären und uns die Möglichkeit einzuräumen den Weg der Rücksendung zu bestimmen.
4.3 Das Widerrufrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, DVDs) und Softwareprodukten sofern diese vom Kunden entsiegelt worden sind. Ferner besteht das Widerrufsrecht
nicht für Leistungen, die online erbracht werden (z.B. Download von Software) und Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
5.1 Die Ware ist unmittelbar nach Eingang beim Kunden auf Schäden und Vollständigkeit zu prüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von acht Tagen, so gilt die Lieferung als
abgenommen.
5.2 Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinflussen, berechtigen nicht zur Ablehnung der Lieferung.
5.3 Die Gefahr geht mit Übergabe an die Frachtführer, dessen Beauftragten oder jede andere von uns benannte Person, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des
Vertragsgegenstandes an den Kunden oder dessen Beauftragten an den Kunden über.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Wir gewährleisten, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Produkte
erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler unter allen Einsatzbedingungen auszuschließen.
Als zugesicherte Eigenschaften gelten nur solche, die von uns bestätigt bzw. explizit angegeben wurden. Insbesondere falsche Angaben der Hersteller oder anderer Dritter zu Funktions- und sonstigem
Leistungsumfang begründen keine Gewährleistungsansprüche.
6.2 Gewährleistungsansprüche gegen uns verjähren innerhalb von vierundzwanzig Monaten nach Lieferung. Bei Leistung an Kaufleute verkürzt sich die Gewährleitungsfrist auf
zwölf Monate. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon geben wir etwaige Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an unsere
Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
6.3 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Schlägt die Nachbesserung fehl, und hat uns der
Kunde eine angemessene Frist gesetzt, so kann er wahlweise Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) fordern.
6.4 Im Falle der Nachbesserung übernehmen wir die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das Ersatzstück trägt der Kunde, sofern diese
sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
6.5 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, von uns nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt und Verbrauchs-materialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
6.6 Der Käufer hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, versteckte Mängel unmittelbar nach deren Entdeckung.
6.7 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, daß ein Garantie- oder Gewährleistungsanspruch nicht besteht, so stellen wir die Kosten der Überprüfung der
Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen sowie eventuelle Versandkosten in Rechnung. Gleiches gilt für Reparaturen bei Kunden vor Ort, wobei wir berechtigt sind, die Kosten der Anfahrt zu den
jeweils gültigen Kilometerpauschalen in Rechnung zu stellen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 6.1 Wir sind berechtigt, trotz anders
lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zuerst auf die Kosten,
dann die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.2 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
7.3 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen,
so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Zug um Zug Lieferung zu verlangen
7.4 Bei Überschreitung von Zahlungszielen sind wir berechtigt, von weiteren Verträgen zurück zu treten.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir
ausdrücklich zustimmen oder diese rechtskräftig festgestellt wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
8.2 Der Kunde ist zur Weitergabe der Waren im ordungs-gemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf
unser Eigentum an der Ware hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der Dritte unsere Rechte
berücksichtigt.
8.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum anteilig im Wert des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware an der neuen Sache. Bei Be- und
Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten die gleichen Bestimmungen.
8.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen dürfen wir zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die
Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an uns nehmen.
8.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Erfüllungsort ist Zwönitz/Sachsen.
9.2 Gerichtsstand ist Zwönitz/Sachsen.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EKG und des EKAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.Juli 2004.
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